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BAFA Berater | Beratungsförderung

Die Beratung von Existenzgründern, Selbstständigen sowie kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) kann in der Regel mit erheblichen Zuschüssen zu den Beratungskosten gefördert werden.

BAFA Berater

Als „BAFA Berater“ werden umgangssprachlich selbständige Unternehmensberater bezeichnet, die für die BAFA-Förderprogramme, wie zum Beispiel das aktuelle Programm des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) „Förderung von Unternehmensberatungen für KMU“, zugelassen sind. Auch die HEENEMANN Unternehmensberatung ist beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) unter der Berater-ID 103421 registriert.

Beratung nach der Gründung

Förderung von Unternehmensberatungen für KMU

Antragsberechtigt nach den ab 01.01.2023 geltenden Richtlinien des BMWK sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie die Freien Berufe im Sinne der EU-Mittelstandsdefinition. Antrags- und Bewilligungsbehörde für die neue Förderung ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).

Förderfähig sind konzeptionell und individuell durchgeführte Beratungen zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung.

Damit sind fast alle meine individuellen Beratungen grundsätzlich bis zu 80% förderfähig. Informieren Sie sich: Info-Telefon 030 8618752

Als Unternehmen gelten auch Soloselbständige und Freiberufler.

Bei Ärztinnen oder Ärzten, Zahnärztinnen oder Zahnärzten, Psychotherapeutinnen oder Psychotherapeuten und Heilpraktikerinnen oder Heilpraktikern werden nur Beratungen gefördert, deren Inhalt die Einführung oder Anpassung eines Qualitätssicherungssystems ist.

Wie hoch ist der Zuschuss?

Die Höhe des Zuschusses aus dem aktuelle Programm des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) „Förderung von Unternehmensberatungen für KMU“ richtet sich nach den maximal förderfähigen Beratungskosten in Höhe von 3.500 € (Bemessungsgrundlage) sowie nach dem Sitz des Unternehmens bzw. der Betriebsstätte.

Die neue Förderrichtlinie gilt für alle ab dem 01. Januar 2023 gestellten Zuschussanträge. Innerhalb der Geltungsdauer der Förderrichtlinie (bis 31. Dezember 2026) kann jedes förderberechtigte Unternehmen maximal fünf in sich abgeschlossene Beratungen gefördert bekommen, jedoch nicht mehr als zwei pro Jahr. Ausschlaggebend ist hierbei der Zeitpunkt der Antragstellung.

Download der BMWK-Richtlinie Förderung von Unternehmensberatungen KMU vom  14.12.22 [PDF]

Weitere Informationen, auch zum Antragsverfahren, gibt es beim BAFA – Förderung von Unternehmensberatungen.

50%

Einen Zuschuss zu den Beratungskosten in Höhe von 50% (maximal jedoch 1.750 €) erhalten Unternehmen mit Sitz im Geltungsbereich der alten Bundesländer (mit Land Berlin und Region Leipzig, ohne Regionen Lüneburg und Trier).

80%

Einen Zuschuss zu den Beratungskosten in Höhe von 80% (maximal jedoch 2.800 €) erhalten Unternehmen mit Sitz im Geltungsbereich der neuen Bundesländer (mit Regionen Lüneburg und Trier, ohne Land Berlin und Region Leipzig).

Antragstellung

Die HEENEMANN Unternehmensberatung ist beim BAFA unter der Berater-ID 103421 registriert. Bei der Antragstellung bin ich Ihnen als durchführender Berater gerne behilflich.

Beratung vor der Gründung

Die Förderung von Beratungen im Vorgründungsbereich ist nach einer Neustrukturierung der Beratungsförderung Sache der jeweiligen Bundesländer. Hier gibt es – ebenfalls wie im akademischen Bereich – meist erhebliche, nicht rückzahlbare Zuschüsse. Sprechen Sie mich an: 030 8618752

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